DOCUSHARE®
LIZENZ- UND SUPPORT-VEREINBARUNG SOWIE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE DOCUSHARE-SOFTWARE UND ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION
DIES IST IHRE DOCUSHARE-ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) - LESEN SIE DIESE VOR DEM INSTALLIEREN DER DOCUSHARE-SOFTWARE.
WICHTIG: DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE LIZENZ- UND SUPPORT-BEDINGUNGEN FÜR DIE DOCUSHARE-SOFTWARE UND DIE ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION. MIT DEM INSTALLIEREN DIESER SOFTWARE BEKUNDEN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DIESER VEREINBARUNG. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT ANERKENNEN, MÜSSEN SIE SOFTWAREDATEIEN, AUF DIE SIE ZUGEGRIFFEN HABEN, UMGEHEND AUS DEM SPEICHER ALLER COMPUTER LÖSCHEN, IN DEN DIESE SOFTWARE GELADEN BZW. IN DEM SIE GESPEICHERT WURDE. IN DIESER VEREINBARUNG STEHT DER BEGRIFF „XEROX“ FÜR DIE XEROX CORPORATION, IHRE AKTIVEN UNTERNEHMEN, TOCHTERUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN. DER BEGRIFF „SIE“ STEHT FÜR EINE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON.
- DOCUSHARE-LIZENZ: Unter Voraussetzung der Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung IN DER AKTUELLEN FASSUNG NACH AKTUALISIERUNG gemäß den jeweils unterstützten Versionen gewährt Ihnen Xerox eine nicht exklusive, unbefristete Lizenz zum Laden und Verwenden der von Computern lesbaren Software dieses Softwarepakets („lizenzierte Software“) durch einen einzigen Endkunden auf einem Hostcomputer oder Server, auf dem die lizenzierte Software für eine vorbestimmte Anzahl von CALs (Client Access Licenses) bereitgestellt wird. Die vorbestimmte Anzahl von CALs entspricht der Lizenz und/oder den Upgrades, die Sie erworben haben. Autorisierte DocuShare-Händler dürfen einzelne Instanzen der lizenzierten Software zur Verwendung durch einen einzigen Endkunden hosten oder installieren. Der Verkauf von Zugriffsrechten für eine einzelne Instanz der lizenzierten Software an mehrere Endkunden ist nicht zulässig.
- DOCUSHARE-ZUBEHÖR UND ADD-ONS: Unter Voraussetzung der Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Xerox Ihnen eine nicht exklusive, unbefristete Lizenz zum Laden der von Computern lesbaren DocuShare-Zubehörsoftware und -Add-Ons dieses Softwarepakets für die ausschließliche Verwendung mit der lizenzierten Software. Die Zubehör- bzw. Add-On-Software entspricht dem Zubehör bzw. Add-Ons und/oder den Upgrades, die Sie erworben haben.
- DOCUSHARE LANGUAGE PACK: Unter Voraussetzung der Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Xerox Ihnen eine nicht exklusive, unbefristete Lizenz zum Laden der von Computern lesbaren Sprachpakete dieses Softwarepakets auf dieselben Hostcomputer oder Server wie die lizenzierte Software für den ausschließlichen Einsatz mit der lizenzierten Software.
- FÜR ALLE LIZENZVARIANTEN GELTENDE REGELUNGEN: Folgende Regelungen gelten für alle oben erwähnten Lizenzvarianten:
- Der in dieser Vereinbarung verwendete Begriff „Client Access License“ bezeichnet einzelne berechtigte Benutzer der lizenzierten Software mit Zugriffsrechten, von denen die Software auf dem Hostcomputer eines Lizenzinhabers oder Servers ausgeführt wird. Mehrere berechtigte Benutzer dürfen nicht gleichzeitig eine einzelne „Client Access License“ nutzen.
- Mit Ausnahme des optischen Erscheinungsbildes der lizenzierten Software, wie es sich dem Endbenutzer darstellt, muss jedes Exemplar der lizenzierten Software alle Hinweise zur Vertraulichkeit, zur Urheberschaft, zu patentbezogenen Fragen, zum Copyright und/oder Hinweise zu Marken enthalten, die auch das Original aufweist.
- Die lizenzierte Software und alle Kopien von ihr bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum von Xerox und/oder seinen Lizenzgebern.
- Die lizenzierte Software kann von Dritten entwickelte Software enthalten. Der Dritte ist von Ihnen vertragsgemäß nicht für von Xerox begangene Rechtsverletzungen haftbar zu machen und gilt im Rahmen dieses Vertrags als ein Drittbegünstigter.
- Andere Rechte an der lizenzierten Software erwachsen Ihnen nicht. Das heißt, dass Sie aus der lizenzierten Software keine anderen Werke entwickeln dürfen und Ihnen das Dekompilieren bzw. Rückentwickeln (Reverse Engineering) der lizenzierten Software untersagt ist, sofern dies gemäß geltendem Recht nicht ausdrücklich statthaft ist.
- Gemäß Paragraph 4(B) dieser Vereinbarung dürfen Sie für den Fall, dass geladenes Material verloren geht oder beschädigt wird, lediglich eine Kopie der Software zu Archivierungszwecken anfertigen.
- Sie sind berechtigt, diese Vereinbarung und die Lizenzierte Software an eine andere berechtigte Person oder juristische Person zu übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass (1) die andere Person/juristische Person eine Kopie dieser Vereinbarung oder anderer geltender Xerox-Softwarelizenzvereinbarungen erhält und einwilligt, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, (2) Sie alle anderen Kopien der Lizenzierten Software löschen oder vernichten, (3) Sie bei dieser Übertragung alle Exportkontrollgesetze und -bestimmungen der USA einhalten und (4) Sie Xerox schriftlich über diese Übertragung benachrichtigen. Diese schriftliche Benachrichtigung ist zu richten an: Xerox Corporation, 3333 Coyote Hill Road, Palo Alto, CA 94304; Attn: Contract Management, oder per E-Mail an DocuShare.Licenses@Xerox.com.
- GARANTIE
- Der Garantiezeitraum für die lizenzierte Software beträgt neunzig (90) Tage ab dem Datum, an dem Ihnen die lizenzierte Software geliefert wird, bzw. einen längeren Zeitraum, wenn dies von geltendem Recht explizit vorgeschrieben wird. Für diesen Zeitraum wird garantiert, dass die Software im Wesentlichen so wie in der Begleitdokumentation beschrieben funktioniert.
- Es wird nicht garantiert, dass die lizenzierte Software fehlerfrei und ohne Unterbrechungen arbeitet.
- Falls Sie denjenigen, der Ihnen die lizenzierte Software verkauft hat, während des 90-tägigen Garantiezeitraums davon in Kenntnis setzen, dass die lizenzierte Software in erheblichem Maße nicht dem in der Begleitdokumentation beschriebenen Funktionsprinzipien entspricht, wird Ihnen der Verkäufer in eigenem Ermessen entweder die Software ersetzen oder die von Ihnen für das Paket gezahlte Lizenzgebühr vollständig zurückerstatten. Bei einer Rückerstattung bestätigen Sie dem Zurückerstattenden, dass Sie die lizenzierte Software gelöscht und alle Kopien vernichtet haben.
- Die in Paragraph 5(A) dieser Vereinbarung dargelegte vertragliche Gewährleistung ersetzt alle anderen Gewährleistungserklärungen. Die stillschweigende Zusage der Mängelfreiheit ist auf neunzig (90) Tage ab dem Datum, an dem die lizenzierte Software an Sie ausgeliefert wurde, beschränkt. ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN SOWIE BEDINGUNGEN, OB PER GESETZESKRAFT ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEND, UNTERLIEGEN EINEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS, INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND, NACH ABLAUF DES OBEN ERWÄHNTEN ZEITRAUMS VON NEUNZIG (90) TAGEN, DIE STILLSCHWEIGENDE ZUSAGE DER MÄNGELFREIHEIT.
- Alle von Personen gemachten Garantien und Zusagen, die nicht Xerox angehören, darunter, aber nicht beschränkt auf Zwischenhändler, Einzelhändler, Konzessionsinhaber und andere Vertreiber von Xerox, unterliegen ebenfalls einem Haftungsausschluss.
- Umfangreichere Garantierechte: Die in Paragraph 5(D) dieser Vereinbarung beschriebenen Einschränkungen gelten unter Umständen nicht im Geltungsbereich anderer Gerichtsbarkeiten, bei denen die Einschränkung der Dauer stillschweigender Zusagen nicht zulässig ist.
- Die in Paragraph 5(A) dieser Vereinbarung dargelegte Garantie verfällt, und Sie sind unter Umständen zur Zahlung weiterer Gebühren verpflichtet, wenn Sie die lizenzierte Software nicht in der entsprechenden Umgebung einsetzen oder wenn Sie Modifikationen an der lizenzierten Software vornehmen.
- VERLETZUNG DES RECHTS AN GEISTIGEM EIGENTUM
- Im Falle eines behaupteten Verstoßes gegen ein Patent-, Copyright- oder anderes Recht an geistigem Eigentum in den USA, Kanada oder der Europäischen Union kann Xerox nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten, eine Lizenz erwerben, die lizenzierte Software so modifizieren, dass keine Rechtsverletzung mehr besteht, ein Äquivalent der lizenzierten Software ersetzen bzw. die lizenzierte Software entfernen. Wenn die lizenzierte Software aus diesem Grund von Xerox entfernt wird, erhalten Sie die von Ihnen für die lizenzierte Software gezahlte Lizenzgebühr in voller Höhe zurück. Sofern dies vom geltenden Recht nicht explizit in anderer Form geregelt wird, bildet dies im Falle eines geltend gemachten Verstoßes die einzige Verpflichtung von Xerox Ihnen gegenüber.
- Xerox ist nicht haftbar für einen Gesetzesverstoß im Zusammenhang mit der lizenzierten Software, wenn dieser Verstoß auf den Einsatz der lizenzierten Software in Kombination mit Ausrüstung, Software oder Zubehör zurückzuführen ist, die nicht von Xerox stammen, oder wenn die lizenzierte Software für die Realisierung von Prozessen eingesetzt wird, die nicht von Xerox bereitgestellt werden.
- Wenn Sie von Xerox Software eines Fremdherstellers erhalten, halten Sie Xerox für jegliche missbräuchliche Verwendung der Software schadlos.
- SOFTWARE-SUPPORT: Wenn Sie Software-Support für die lizenzierte Software erworben haben, stellt Xerox folgenden Support bereit:
- Definitionen:
- „Major Release“ und „Major Upgrade“ bezeichnen Versionen der lizenzierten Software, die für die Software einen erheblichen Mehrwert darstellen. Xerox behält sich das Recht vor, eine Gebühr für solche „Major Release“- und „Major Upgrade“-Versionen zu erheben.
- „Minor Release“ und „Minor Upgrade“ bezeichnen Versionen der lizenzierten Software, die nicht in die Kategorie „Major Release“ fallen. Ein „Minor Release“ kann aus Verbesserungen der Bedienungsfreundlichkeit oder einer Erhöhung des Wertes des Produkts im alleinigen Ermessen von Xerox bestehen.
- Als „Maintenance Release“ werden Versionen der Software bezeichnet, die technische Probleme, Defekte oder Fehler der lizenzierten Software beheben.
- „Maintenance Update“ bezeichnet die Lösung oder die Umgehung eines Problems für einen vom Kunden entdeckten Defekt an der lizenzierten Software, von der ein solcher Defekt beseitigt oder umgangen wird.
- „Schweres Softwareproblem“ bezeichnet einen Defekt an der lizenzierten Software, von dem die Zuverlässigkeit oder der Funktionsumfang der lizenzierten Software in erheblichem Maß reduziert werden bzw. der den Prozessor, in den die lizenzierte Software geladen ist, unbrauchbar macht.
- Lizenz erforderlich: Der Support für die lizenzierte Software ist an den Besitz einer gültigen Lizenz von Xerox für den Einsatz der lizenzierten Software gebunden.
- Laufzeit: Software-Support steht ab dem späteren der beiden Termine, Lieferdatum der lizenzierten Software oder Kaufdatum des Software-Supports, dreihundertfünfundsechzig (365) Tage lang zur Verfügung. Der Software-Supportvertrag verlängert sich automatisch, es sei denn, Xerox wird innerhalb von 90 Tagen vor Ablauf des Supportzeitraums schriftlich von Ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt, den Vertrag nicht zu verlängern. Die diesbezügliche schriftliche Mitteilung ist zu richten an: Xerox Corporation, 3333 Coyote Hill Road, Palo Alto, CA 94304; Attn: Contract Management, oder per E-Mail an DocuShare.Licenses@Xerox.com. Software-Support wird nur geleistet, sofern die für den Software-Support fällige Bezahlung geleistet wurde.
- Gebühren: Sie verpflichten sich, Xerox die auf einer Rechnung für den Software-Support angegebenen Gebühren in Ihrer Landeswährung zu zahlen. Die Gebühren sind bei Rechnungseingang fällig. Von diesen Gebühren ausgeschlossen sind regionale, bundesstaatliche und landesweit erhobene Gebrauchs- oder andere Steuern, deren Zahlung in Ihrer Verantwortung liegt.
- Ansprechpartner: Sie erklären sich bereit, zwei Personen, und zwar einen Hauptansprechpartner und einen Vertreter, zur Besprechung aller Fragen hinsichtlich des in diesem Vertrag geregelten Software-Supports mit Xerox zu benennen. Diese Personen sind die einzigen, mit denen Xerox im Rahmen dieses Vertrags korrespondieren muss. Sofern nachstehend nicht anderweitig festgelegt, erfolgt die Kommunikation per Telefon, Post, E-Mail oder Fax.
- Server-Mindestanforderungen für DocuShare („Server-Mindestanforderungen“) können unter http://docushare.xerox.com/products/systemreqs abgerufen werden.
- Es wird erwartet, dass Sie eine ausreichend ausgestattete Systemkonfiguration bereithalten, um das Systemvolumen und die Nutzung zur Leistung der Produktunterstützung im beabsichtigten Maß zu ermöglichen. Konkrete Informationen über den erforderlichen Systemumfang sind unter der oben genannten Adresse erhältlich. DocuShare-Sites mit über zwei Millionen (2.000.000) Dokumenten benötigen DocuShare Enterprise Edition, um die Produktunterstützung zu erhalten; setzen Sie sich mit Ihrem Verkaufsberater oder dem Kundendienst unter http://docushare.xerox.com/support in Verbindung.
- Elemente des Software-Supports für diese Vereinbarung:
- Der Software-Support wird wie folgt bereitgestellt:
- für die jeweils aktuelle Version (Major oder Minor) der lizenzierten Software während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung und bei Installation in einer geeigneten Systemkonfiguration
- für die unmittelbar vorangehende Version (Major oder Minor) der lizenzierten Software während des Zeitraums, der entweder zum Ablaufdatum dieser Vereinbarung oder zwölf (12) Monate nach dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit der aktuellsten Version endet, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, und bei Installation in einer geeigneten Systemkonfiguration.
- Wenn Sie eine nicht unterstützte Version von DocuShare verwenden oder keinen aktuellen Support für Ihre Anwendung erworben haben, werden keine Lizenzschlüssel bereitgestellt. Xerox kann nach eigenem Ermessen einen Lizenzschlüssel gegen eine zusätzliche Gebühr bereitstellen.
- Der Software-Support umfasst Folgendes:
- Support per Telefon, Fax oder E-Mail zur Lösung von Problemen mit der Lizenzierten Software, 24 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche (Telefonsupport ist in Notfallsituationen möglicherweise nicht verfügbar, Support nur in englischer Sprache außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr US-/Ostküstenzeit). Die entsprechenden Kontaktinformationen für den Software-Support entnehmen Sie der DocuShare-Website: http://docushare.xerox.com/support
- Bereitstellung von Major Releases, Minor Releases, Maintenance Releases und Maintenance Updates innerhalb eines zumutbaren Zeitraums, nachdem sie verfügbar sind. Xerox gewährleistet nicht, dass ein Problem mit der lizenzierten Software behoben bzw. ein Maintenance oder Minor Release für ein Problem mit einer lizenzierten Software herausgegeben wird. Wenn Sie Xerox jedoch telefonisch, per Post oder E-Mail von einem schweren Softwareproblem in Kenntnis setzen und Ihr Xerox-Kundenbetreuer einen Softwareproblem-Aktionsbericht anlegt, ergreift Xerox die angemessenen Maßnahmen zur Behebung des schweren Softwareproblems oder gibt ein Maintenance Update, Maintenance Release bzw. Minor Release heraus, das dieses schwere Softwareproblem zum Gegenstand hat. Von Xerox entwickelte Maintenance Updates werden nur für die zu dem Zeitpunkt aktuellsten Versionen der lizenzierten Software herausgegeben.
- An Sie gestellte Erwartungen in Bezug auf den Software-Support:
- Damit Xerox seinen durch diesen Vertrag geregelten Pflichten nachkommen kann, gewähren Sie Xerox in angemessener Weise Zugang zur lizenzierten Software, dem/den System(en), auf dem/denen die lizenzierte Software eingesetzt wird, der Dokumentation zur lizenzierten Software und anderen relevanten Aufzeichnungen und Dokumenten. Ferner leisten Sie Xerox auf Nachfrage angemessene Unterstützung.
- Wenn Sie Ihre lizenzierte Software individuell angepasst haben, kann Xerox Ihnen Software-Support bereitstellen, garantiert diese Leistung aber nicht. Xerox gewährleistet lediglich die Fähigkeit zum Support für die Lizenzierte Software in dem Zustand, in dem sie geliefert und unter Verwendung der empfohlenen Installationsverfahren und Systemkonfiguration installiert wurde. Xerox behält sich das Recht vor, Support zu verweigern, falls Sie sich nicht an die Systemkonfiguration gehalten haben, die unter http://docushare.xerox.com/products/systemreqs erläutert wird. Die einzige Verpflichtung von Xerox für den Fall, dass ein vom Benutzer eingerichtetes System ausfällt, besteht darin, Ihnen bei der Wiederherstellung der lizenzierten Software in ihren ursprünglichen Zustand zu helfen und Sie dabei bei der Bewahrung der Daten zu unterstützen. Für diesen Support kann Xerox jedoch zusätzliche Gebühren berechnen. Xerox übernimmt keine Garantie dafür, dass Sie modifizierte lizenzierte Software erfolgreich in den nicht modifizierten Zustand zurückversetzen können oder dass beim Versuch der Wiederherstellung keine Daten verloren gehen.
- Sie sind angehalten, eine vorläufige Diagnose von Problemen durchzuführen, um Fehler auszuschließen, die auf das Betriebssystem, auf Probleme mit der Hardware und Bedienfehler zurückzuführen sind.
- Es wird erwartet, dass Sie eine genaue und vollständige Beschreibung des Problems liefern. Zu Ihren Verpflichtungen gehört es, Xerox bei der Lösung des Problems zu unterstützen, indem Sie Kopien der Protokolle und/oder der vom Support für notwendig gehaltenen Dateien zur Verfügung stellen. Diese Materialien werden vertraulich behandelt.
- Ihre Aufgabe ist es, neue Softwarewartungs-Releases innerhalb einer zumutbaren Zeit nach Erhalt zu installieren.
- Sie tragen Verantwortung dafür, die regelmäßige Sicherung und Wartung des Systems durchzuführen und die Virenschutzsoftware auf dem neuesten Stand zu halten.
- Vom Support ausgeschlossen: Diese Vereinbarung erstreckt sich nicht auf den Support von Hardware oder Software jeglicher Art außer der lizenzierten Software oder auf die Problembehebung, wenn Sie keine geeignete Systemkonfiguration für den Betrieb der lizenzierten Software bereitstellen.
- Falls Sie den Vertrag für den Software-Support auslaufen lassen und sich dann in einem Folgejahr für die Service-Inanspruchnahme entscheiden, müssen Sie die Gebühr für den jeweils laufenden Support-Zeitraum und alle vorausgehenden Support-Zeiträume an Xerox entrichten, in denen Sie keinen Supportvertrag mit Xerox unterhalten haben.
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Haftungsbeschränkung: Xerox übernimmt unter keinen Umständen Haftung für spezielle, indirekte, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Datenverlust, ENTGANGENER UMSÄTZE oder einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebes), die in irgendeiner Weise mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung in Verbindung stehen. Ferner übersteigt die Haftung für direkte Schäden von Xerox Ihnen gegenüber unter keinen Umständen die Höhe der von Ihnen für die lizenzierte Software gezahlten Lizenzgebühr.
- Umfangreichere Schadensrechte: Im Geltungsbereich einiger Gerichtsbarkeiten sind der Ausschluss bzw. die Beschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig. Die oben genannte Einschränkung gilt dann unter Umständen nicht.
- Eingeschränkte Rechte für Behörden in den USA: Die lizenzierte Software und die Begleitdokumentation werden mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt. Sie willigen ein, alle Bedingungen dafür zu erfüllen, dass die Bundesregierung diese Rechte anerkennt. Die Offenlegung, Verwendung oder Vervielfältigung der lizenzierten Software und der Begleitdokumentation unterliegen den im Gesetz zu eingeschränkten Rechten für die kommerzielle Nutzung von Computern der Federal Acquisition Regulation 52.227-19, falls zutreffend, oder dem Zusatz zur Federal Acquisition Regulation 252.227-7013 des Verteidigungsministeriums genannten Einschränkungen.
- Keine Partei ist der anderen gegenüber haftbar für die Nichterfüllung einer ihrer im Vertrag genannten Pflichten während eines Zeitraums, in dem sich derartige Handlungen aufgrund von Umständen verzögern, die sich der Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen (insbesondere Arbeitsniederlegungen, Feuer, ziviler Ungehorsam, höhere Gewalt und ähnliche Vorkommnisse), sofern die Partei, bei der derartige Verzögerungen eintreten, die andere Partei umgehend über diese Verzögerungen unterrichtet.
- Kein durch Xerox mit Verzögerung oder gar nicht ausgeübtes Recht bzw. Rechtsmittel kann als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt werden. Keine Verzichtserklärung für eine der Regelungen dieser Vereinbarung in einer bestimmten Situation ist als permanenter Verzicht auf die betreffende Regelung auszulegen. Ferner bildet eine solche Verzichtserklärung nicht automatisch auch eine Verzichtserklärung für dieselbe Situation, sollte diese erneut eintreten.
- Salvatorische Klausel: Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein Gesetz, eine Bestimmung, eine Anweisung oder eine gesetzliche Vorschrift bzw. durch die endgültige Entscheidung eines Gerichts einer zuständigen Gerichtsbarkeit ungültig wird, beeinträchtigt dieser Umstand nicht die Gültigkeit der anderen Regelungen der Vereinbarung.
- Diese Vereinbarung unterliegt in allen Aspekten den Gesetzen des Staates New York, USA, ohne dass dadurch die Regelungen dieser Gesetze hinsichtlich des Konflikts zwischen Rechtssystemen greifen. Die Parteien einigen sich insbesondere darauf, dass die Konvention der Vereinten Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenverkehr von 1980 sowie deren Ergänzungen für diesen Vertrag keine Gültigkeit haben.
- Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung und jegliche Vereinbarung mit Xerox zur Bestellung von DocuShare bilden zusammen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Sofern Bedingungen in der Vereinbarung auf Ihrem Xerox-Bestellformular in Konflikt mit dieser DocuShare-Lizenzvereinbarung stehen, hat die DocuShare-Lizenzvereinbarung Vorrang. Die vorgedruckten Bedingungen auf jeder Bestellung oder anderen Bestellformularen, die hinsichtlich der lizenzierten Software bei uns eingehen, haben keine bindende Wirkung für Xerox und ändern die vorliegende Vereinbarung in keinster Weise.
Copyright © 1997-2014 Xerox Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
|